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Rechtliches

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rhein ITAD Cycle GmbH, Marie-Curie-Straße 25, 63110 Rodgau (nachfolgend „Rhein ITAD”) – Stand: September 2026

[Interner Hinweis – vor Veröffentlichung entfernen: Dieser Entwurf ist eine fachliche Vorlage und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte vor Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen, insbesondere Haftungs- und Gewährleistungsklauseln sowie die Regelungen zur Datenlöschung.]

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Rhein ITAD und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde”) über den Ankauf gebrauchter IT-Hardware sowie über IT-Asset-Disposition-Leistungen (ITAD), insbesondere Abholung und Logistik, zertifizierte Datenlöschung, Datenträgervernichtung, Aufbereitung, Wiedervermarktung, Verwertung und Nachhaltigkeitsdokumentation.

1.2 Verträge mit Verbrauchern schließt Rhein ITAD nicht.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Rhein ITAD ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn Rhein ITAD in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote von Rhein ITAD sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von Rhein ITAD oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.2 Ankaufsangebote beruhen auf den Angaben des Kunden zu Art, Anzahl, Konfiguration und Zustand der Geräte (Geräteliste). Sie stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung nach Wareneingang (Ziffer 5).

3. Leistungen von Rhein ITAD

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Rhein ITAD ist berechtigt, Teilleistungen durch sorgfältig ausgewählte, vertraglich gebundene Subunternehmer erbringen zu lassen; für Logistik und Datenlöschung werden ausschließlich Partner mit geeigneten Zertifizierungen eingesetzt.

3.2 Datenlöschung erfolgt softwarebasiert nach anerkannten Standards (u. a. NIST SP 800-88, IEEE 2883, BSI-Empfehlungen) mit zertifizierter Löschsoftware und Einzelnachweis je Datenträger. Datenträger, die nicht sicher gelöscht werden können, werden physisch vernichtet und dokumentiert. Auf Wunsch erfolgt die Vernichtung nach DIN 66399 in einer vereinbarten Sicherheitsstufe.

3.3 Rhein ITAD stellt dem Kunden nach Abschluss der Bearbeitung eine Dokumentation zur Verfügung (Löschzertifikate mit Seriennummern, Verwertungsnachweis, auf Wunsch ESG-Impact-Report mit Re-Use-Quote, CO₂- und Rohstoffeinsparung). Die im ESG-Report ausgewiesenen Umweltkennzahlen beruhen auf anerkannten Berechnungsmodellen und Durchschnittswerten und stellen Näherungswerte dar.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde sichert zu, dass er Eigentümer der überlassenen Geräte ist oder anderweitig zur Veräußerung berechtigt ist und dass die Geräte frei von Rechten Dritter (insbesondere Leasing, Sicherungseigentum, Eigentumsvorbehalt) sind.

4.2 Der Kunde stellt vor Übergabe eine vollständige Geräteliste bereit, entfernt Zugangssperren, deaktiviert Geräteverwaltungs- und Diebstahlschutzfunktionen (z. B. MDM-Registrierung, Aktivierungssperren, BIOS-Passwörter, Firmware-Sperren) und trennt Geräte aus Verzeichnisdiensten. Geräte mit aktiver Sperre können nur eingeschränkt oder nicht wiedervermarktet werden; Rhein ITAD ist in diesem Fall berechtigt, den Ankaufspreis anzupassen oder das Gerät der Verwertung zuzuführen.

4.3 Für die Sicherung eigener Daten vor Übergabe ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Mit Übergabe erklärt der Kunde, dass alle für ihn relevanten Daten gesichert wurden und die Datenträger gelöscht werden dürfen.

4.4 Der Kunde verpackt die Geräte transportsicher, sofern nicht die Verpackung durch Rhein ITAD vereinbart ist, und stellt sie zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort bereit.

5. Ankauf, Bewertung und Preisanpassung

5.1 Nach Wareneingang prüft Rhein ITAD die Geräte auf Identität mit der Geräteliste, Vollständigkeit, Funktion und Zustand (Grading). Weichen die tatsächlichen Geräte von den Angaben des Kunden ab (insbesondere Anzahl, Modell, Konfiguration, Zustand, Sperren, fehlende Komponenten), passt Rhein ITAD den Ankaufspreis entsprechend an und teilt dem Kunden das Ergebnis in einem Prüfbericht mit.

5.2 Der Kunde kann dem Prüfbericht innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt der angepasste Ankaufspreis als vereinbart. Im Falle eines Widerspruchs bemühen sich die Parteien um eine einvernehmliche Lösung; kommt diese nicht zustande, kann der Kunde die Rückgabe der betroffenen Geräte gegen Erstattung der Transport- und Bearbeitungskosten verlangen, sofern noch keine Datenlöschung oder Aufbereitung erfolgt ist.

5.3 Das Eigentum an den Geräten geht mit Zahlung des Ankaufspreises, spätestens jedoch mit Beginn der Datenlöschung oder Aufbereitung, auf Rhein ITAD über. Die Gefahr geht mit Übergabe an Rhein ITAD oder den von ihr beauftragten Logistikpartner über.

5.4 Die Auszahlung des Ankaufspreises erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung des Prüfberichts durch Überweisung. Bei Servicevereinbarungen mit Ankaufskomponente kann der Ankaufspreis mit Servicevergütungen verrechnet werden.

6. Preise, Vergütung und Zahlung

6.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Beim Ankauf gebrauchter Geräte kann die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG Anwendung finden.

6.2 Servicevergütungen (z. B. Datenlöschung, Logistik, Vernichtung, Reporting) sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

6.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Rhein ITAD anerkannt sind.

7. Datenschutz und Vertraulichkeit

7.1 Soweit Rhein ITAD im Rahmen der Datenlöschung mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen kann, schließen die Parteien vor Leistungsbeginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Rhein ITAD nimmt keine Einsicht in Dateninhalte; der Zugriff beschränkt sich auf das für die Löschung technisch Erforderliche.

7.2 Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen über den jeweils anderen Vertragspartner, insbesondere Gerätebestände, Preise und Prozesse, vertraulich. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

7.3 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Rhein ITAD finden sich in der Datenschutzerklärung unter rhein-itad.de/datenschutzerklaerung.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Rhein ITAD erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem Stand der Technik. Für die Datenlöschung gewährleistet Rhein ITAD die Durchführung des vereinbarten Löschverfahrens mit Nachweis je Datenträger.

8.2 Rhein ITAD haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

8.3 Für Schäden, die aus unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Kunden, aus nicht entfernten Sperren oder aus nicht gesicherten Daten resultieren, haftet Rhein ITAD nicht.

8.4 Soweit die Haftung von Rhein ITAD ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

9. Abfallrechtliche Bestimmungen

9.1 Geräte, die nicht wiederverwendbar sind, werden ausschließlich über nach § 56 KrWG zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe bzw. nach ElektroG zugelassene Erstbehandlungsanlagen verwertet. Rhein ITAD stellt dem Kunden auf Wunsch die entsprechenden Verwertungsnachweise zur Verfügung.

9.2 Der Kunde bleibt bis zur Übergabe abfallrechtlich verantwortlich und stellt sicher, dass keine Gefahrstoffe (z. B. beschädigte Akkus) ohne vorherige Absprache übergeben werden.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Rhein ITAD.

10.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.