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Okt. 06, 2026 .

Circular Economy Act kommt am 11. November – EU-Kommission will mit dem Gesetz auch die WEEE-Richtlinie überarbeiten

Der Circular Economy Act, das zentrale Kreislaufwirtschaftsgesetz der laufenden EU-Legislatur, verzögert sich um gut zwei Monate. Nach Informationen des Fachdienstes EUWID (Ausgabe 41/2026) will die Europäische Kommission ihren Vorschlag nun am 11. November vorstellen. Der ursprünglich für September vorgesehene Termin war nicht zu halten, weil der Ausschuss für Regulierungskontrolle die Folgenabschätzung bemängelt hatte – unter anderem sei die Nachfrageseite für Sekundärrohstoffe nicht ausreichend behandelt und die Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen zu wenig berücksichtigt.

Für Unternehmen mit IT-Beständen ist das Gesetz aus zwei Gründen relevant: Es soll die erweiterte Herstellerverantwortung europaweit harmonisieren – und es bringt die seit Jahren erwartete Überarbeitung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) auf den Weg.

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Was im Circular Economy Act stecken soll

Nach dem bisherigen Stand umfasst der Vorschlag vier Kernbereiche: eine Harmonisierung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sowie der Abfalldefinitionen und -einstufungen; einen echten Binnenmarkt für Abfälle mit vereinfachter grenzüberschreitender Verbringung; EU-weite Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft; und Maßnahmen, die Sekundärrohstoffe gegenüber Primärrohstoffen wettbewerbsfähiger machen. Welche Abfallströme als Erstes neue Abfallende-Kriterien erhalten, hat Umweltkommissarin Jessika Roswall bislang offen gelassen.

Die Kommission ordnet das Gesetz in den Clean Industrial Deal ein: Europa soll weniger abhängig von importierten Rohstoffen werden, indem Wertstoffe im Kreislauf bleiben. Elektronik mit ihren kritischen Rohstoffen – Kupfer, Kobalt, Seltene Erden, Palladium – steht dabei weit oben auf der Liste.

WEEE-Revision: Sammelziele, Herstellerverantwortung, kritische Rohstoffe

Die WEEE-Richtlinie stammt in ihrer heutigen Fassung von 2012. Seit 2019 gilt das Sammelziel von 65 Prozent – das Deutschland 2025 mit 29,8 Prozent zum siebten Mal in Folge verfehlt hat, ebenso wie der Großteil der anderen Mitgliedstaaten. Die Kommission hat deshalb bereits 2024 Vertragsverletzungsverfahren gegen 24 Länder eingeleitet. Im Fokus der Revision dürften nach EUWID die Sammelziele selbst, die Ausgestaltung der Herstellerverantwortung, der Anwendungsbereich der Richtlinie und die Rückgewinnung kritischer Rohstoffe stehen.

Spannend wird, ob die EU die Quote neu definiert. Die stiftung ear argumentiert, dass langlebige Photovoltaikmodule, längere Nutzungsdauern und der Export gebrauchter Profi-Geräte die Rücknahmemengen rechnerisch drücken, ohne dass dahinter ein ökologisches Problem steht. Umweltverbände halten dagegen, dass vor allem die Sammelstruktur und die fehlende Verantwortung der Hersteller die Lücke erklären.

Was sich für Unternehmen mit IT-Beständen ändern könnte

Erstens Nachweise: Wenn Herstellerverantwortung und Abfallende-Kriterien europaweit vereinheitlicht werden, wird auch der Verbleib gewerblicher Altgeräte stärker dokumentiert – wer was in welcher Menge der Wiederverwendung oder dem Recycling zuführt. Zweitens Hierarchie: Die EU priorisiert Wiederverwendung vor Recycling; ein funktionsfähiges Notebook, das ein zweites Leben bekommt, spart die komplette Herstellungsenergie, ein recyceltes nur einen Teil der Rohstoffe. Drittens Daten: Mit dem digitalen Produktpass, der aus der Ökodesign-Verordnung stammt, werden Reparatur- und Verwertungsinformationen künftig am Gerät selbst hängen.

Für die betriebliche Praxis heißt das: Ausmusterungen über einen dokumentierten ITAD-Prozess laufen zu lassen, der Stückzahlen, Zustände, Datenlöschung und Verbleib je Gerät belegt. Genau diese Daten fragen heute bereits Nachhaltigkeitsberichte nach VSME oder CSRD ab – und künftig voraussichtlich auch die Nachweispflichten aus dem Circular Economy Act.

Zeitplan: Vorschlag, Trilog, Umsetzung

Mit der Vorstellung am 11. November beginnt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren: Europäisches Parlament und Rat beraten den Entwurf, anschließend folgen die Trilog-Verhandlungen. Erfahrungsgemäß vergehen bis zur Verabschiedung ein bis zwei Jahre, dazu kommen Übergangsfristen und bei einer geänderten WEEE-Richtlinie die Umsetzung in nationales Recht – in Deutschland über das Elektrogesetz. Mit verbindlichen neuen Pflichten ist daher nicht vor 2028 zu rechnen. Die Richtung ist aber jetzt schon klar.

Fazit

Der Circular Economy Act ist noch kein Gesetz, aber er zeigt, wohin die EU steuert: weniger Primärrohstoffe, mehr Verantwortung für Hersteller und mehr Nachweise über den Verbleib von Produkten. Unternehmen, die ihre Hardware heute schon dokumentiert in den Kreislauf zurückführen, müssen später nichts nachholen – und können die Daten bereits jetzt in ihrer ESG-Berichterstattung nutzen. Wir verfolgen den Vorschlag am 11. November und ordnen ihn hier ein.

Quellen: EUWID Recycling und Entsorgung, „EU-Kommission will Circular Economy Act am 11. November vorstellen“ (01.10.2026); Europäisches Parlament, Legislative Train „Circular Economy Act“ (Stand Juni 2026); Europäische Kommission, Konsultation zum Circular Economy Act (2025/2026); stiftung ear, Pressemitteilungen 2026; Umweltbundesamt, Sammelquoten Elektroaltgeräte.

FAQ

Ist der Circular Economy Act schon geltendes Recht?

Nein. Am 11. November 2026 legt die Kommission nach aktuellem Stand ihren Vorschlag vor. Danach beraten Parlament und Rat; mit verbindlichen Regeln ist frühestens 2028 zu rechnen.

Was bedeutet die WEEE-Revision für die IT-Entsorgung in Unternehmen?

Voraussichtlich strengere Nachweise zum Verbleib von Altgeräten, eine klarere Priorisierung der Wiederverwendung und mehr Druck auf die Rückgewinnung kritischer Rohstoffe. Wer bereits heute mit einem dokumentierten ITAD-Prozess arbeitet, erfüllt die absehbaren Anforderungen weitgehend.

Was können Unternehmen jetzt schon tun?

Altgeräte nicht lagern, sondern zeitnah bewerten und zurückführen; den Verbleib je Gerät dokumentieren lassen (Wiederverwendung, Recycling, Datenlöschung); und die Kennzahlen – vermiedener Elektroschrott, CO₂e, Rohstoffe – in den Nachhaltigkeitsbericht übernehmen.

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